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In der Regel werden Fehlstellungen des Kiefers oder der Zähne durch Brackets oder Zahnspangen korrigiert. Doch manchmal liegt eine knöcherne Ursache den Fehlstellungen zugrunde. Dann ist das ein Fall für den Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen (MKG). Unumgänglich ist eine Operation etwa bei starken Fehllage des Unter- oder des Oberkiefers. Denn solche Fehlstellungen sind nicht nur ein ästhetisches Problem, bei dem Patienten unter einem Über- oder Unterbiss leiden. Viel schlimmer sind die Sprachstörungen und Beschwerden beim Kauen, gegen die letztendlich nur noch eine Operation hilft.
Planung einer Kieferoperation
Gibt es Probleme beim Kieferschluss oder bei der Zahnstellung, überweist der behandelnde Zahnarzt den Patienten an einen Kiefernorthopäden. Dieser entscheidet dann auch in Absprache mit seinem Patienten, welche Möglichkeiten einer Therapie infrage kommen. Entscheiden sich Arzt und Patient für eine Kieferoperation, beginnt ein Weg, der je nach Umfang der orthopädischen Korrektur zwischen sechs und 24 Monate dauern kann. Der Eingriff zur Korrektur des Kiefers als solcher ist zwar nur ein kleinerer Abschnitt dieses Weges. Dem Patienten selbst erscheint er jedoch meistens als wichtigster Teil. Viele Menschen haben Respekt, wenn nicht sogar Angst vor einer Operation. Das ist bei einer Kieferoperation nicht anders. Deshalb gibt es für die Patienten im Vorfeld einer Kieferoperation grundlegende Verhaltensregeln. Sie sollen das Risiko für Komplikationen vor und während des operativen Eingriffs so gering wie möglich halten.
Diese drei Punkte sind wichtig
- Vorsorge bei Medikamenten wegen evtl. Vorerkrankungen
- Klärung der Kostenübernahme oder Finanzierung
- Vorbereitung auf örtliche Betäubung oder Narkose
Medikamentengabe rechtzeitig anpassen
Dabei setzt die gründliche Vorbereitung auf eine Kieferoperation nicht erst wenige Tage oder sogar Stunden vor dem Operationstermin ein. Im Gegenteil: Menschen mit chronischen Krankheiten, die auf eine regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, müssen sich schon Wochen früher Gedanken machen. Unbedingt notwendig ist ein kritischer Blick auf die Medikamentenliste. Denn es gibt durchaus einige Präparate, die bei einer Kieferoperation kontraproduktiv wirken. Genauer gesagt: Bestimmte Medikamente müssen im Vorfeld einer Kieferoperation abgesetzt werden, weil sie einfach das Risiken von Komplikationen erhöhen.
Beispiel Aspirin: Dieses Mittel enthält Ascorbinsäure und wird oft als Mittel im Zusammenhang mit Herzproblemen verschrieben. Allerdings fördert es die Neigung zu Blutungen. Aus diesem Grund sollte deshalb spätestens ein bis zwei Wochen vor dem Operationstermin abgesetzt werden. Das geht natürlich nur unter ärztlichem Rat und Beobachtung. Das Gleiche gilt für Medikamente, die die Blutgerinnung hemmen, wie etwa Sintrom oder Marcoumar. Da diese Arzneimittel lebenswichtig für Patienten mit Störungen der Blutgerinnung und einer Neigung zu gefährlichen Thrombosen sind, sollten gerade sie mit ihrem behandelnden Arzt dringend über einen geeigneten Ersatz sprechen. Personen mit einem Diabetes dürfen direkt vor dem Eingriff keine Medikamente nehmen, die den Blutzucker senken und sich folglich auch kein Insulin spritzen. Ihren Pen und das Blutzuckermessgerät sollten sie am Operationstag aber unbedingt dabei haben.
Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse
Bevor es direkt zur Operation geht, muss die Kostenübernahme durch die Krankenkasse geklärt werden. Die Aufwendungen für eine notwendige Kieferoperation werden in aller Regel sowohl von den gesetzlichen als auch von den privaten Krankenkassen übernommen. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahre zahlt die gesetzliche Kasse ohnehin ohne Einschränkung für kieferorthopädische Behandlungen. Für medizinisch erforderliche Eingriffe älterer Patienten auch darüber hinaus. Für jeden Patienten muss der Kieferorthopäde dabei detailliert einen individuellen Behandlungsplan erstellen. Diesen muss der Patient von seiner Krankenkasse genehmigen lassen. Manchmal übernehmen Kieferorthopäde oder Klinik die bürokratischen Abläufe.
Operationen, die eindeutig als ästhetische Operation gelten und nicht zum Beispiel der medizinisch nötigen Beseitigung eines Fehlbisses dienen, werden von der gesetzliche Kasse nicht gezahlt. Auch die privaten Versicherer schränken hier ihre Leistungen oft ein. Das Gleiche gilt übrigens für Implantate, die von einem Kieferchirurgen operativ in den Kiefer eingesetzt werden müssen. Da solche Operationen leicht zwischen tausend und zehntausend Euro kosten können, ist Hilfe bei der Finanzierung gefragt.
Unterstützung bei einer MKG Abrechnung bieten Dienstleister, wie etwa die BFS health finance GmbH. Für den Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen übernehmen sie in der Regel sogar die gesamte Abrechnung der Behandlung, und zwar sowohl auf Seiten des Arztes als auch im Interesse des Patienten. Das schafft administrative Entlastung für den und spart ihm Zeit. Für einen Patienten schaffen die Dienstleister schaffen Angebote, wie etwa die Verlängerung des Zahlungsziels oder sogar bequeme Teilzahlung. Organisation und Abwicklung übernimmt das Unternehmen selbst. Das Verhältnis von Arzt und Patient bleibt davon unberührt und ungetrübt.
Unmittelbar vor dem Termin: Vorbereitung auf örtliche Betäubung oder Narkose
Wie intensiv sich ein Patient direkt vor dem Termin auf seine Kieferoperation vorbereiten muss, hängt stark davon ab, welche Art von Betäubung oder Narkose bei ihm eingesetzt wird.
Für einige Eingriffe bei der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie reicht eine lokale Anästhesie aus. Eine örtliche Betäubung ist etwa bei der Entfernung eines Weisheitszahns das Mittel der Wahl. In den Bereich, der bei der Operation betroffen ist, wird vorsichtig ein lokales Betäubungsmittel gespritzt. Es schaltet die Empfindung von Berührung, Schmerz- oder Temperaturempfinden für eine bestimmte Zeit aus. Für Patienten, denen dieser Einstich der Spritze unangenehm ist, kann die Einstichstelle auch kurz unempfindlich gemacht werden. Das geht mit der Hilfe eines sogenannten Oberflächenanästhetikum, auch als Vereisungsspray bekannt. Oft reicht es aus, dass der Patient bis zu zwei Stunden vor einem solchen Eingriff nichts mehr zu sich nimmt. Damit schützt er sich selbst vor Würgereizen und Erbrechen.
Bei größeren Operationen wird eine Narkose eingesetzt, wobei es unterschiedliche Methoden der Narkose gibt. Je nach dem Umfang des Eingriffes wird zum Beispiel die Stärke einer Narkose ausgewählt. Eine leichte Sedierung heißt, der Patient atmet selbstständig und ist durch Ansprechen aufweckbar. Aus einer starken Sedierung erwacht der Patient durch Stimulation, seine Atmung kann aber beeinträchtigt sei. Dann ist eine Sicherung der Atemwege notwendig.
Wird unter Vollnarkose operiert, muss ein Anästhesist die vitalen Funktionen des Patienten überwachen. Dieser ist weder durch Ansprechen noch Stimulation aufweckbar und atmet nicht mehr selbstständig. Eine Sicherung der Atemwege ist auch hier nötig.
Vorbereitung auf eine Vollnarkose
Vor der Narkose muss der Patient wenigstens 8 Stunden nüchtern sein. Selbst einen Schluck Wasser darf er nur in Absprache mit dem Anästhesisten zu sich nehmen. Manchmal Fällen tritt Übelkeit beim Aufwachen auf. Ist noch Nahrung oder Flüssigkeit im Magen, kann das zum Erbrechen führen. Nach der Narkose ist der Schluckreflex nur schwach vorhanden. Einatmen des Magensaftes in die Lunge kann zu schweren Schäden an der Lunge führen.