Punkte sammeln ist für viele Verbraucher zum Hobby geworden. Im Supermarkt, an der Tankstelle oder im Internet, überall locken Rabatte. In Punkten ausgedrückt klingen sie vielversprechend, umgerechnet in Prozent oder Euro sind sie oft eher dürftig. Sammeln Sie auch Punkte bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung? Falls nicht, informieren Sie sich. Denn anders als beim Shopping kommen hier je nach Anbieter nennenswerte Beträge zusammen. Mehrere hundert Euro im Jahr sind möglich – und gleichzeitig fördern Sie dabei Ihre Gesundheit. Wie das geht, erklärt das Vergleichsportal 9Brands:

Geldprämie oder Gutschein

Ein gesundheitsbewusster Lebensstil mindert das Risiko vieler Erkrankungen und spart der Krankenkasse damit eine Menge Geld. Deshalb werden Sport, Vorsorgeuntersuchungen und andere Präventionsmaßnahmen, Raucher-Entwöhnungskurse und Entspannungsseminare durch Bonusprogramme gefördert. Neben dem Zusatzbeitrag, den derzeit alle Kassen erheben, sind die verschiedenen Bonusprogramm durchaus relevant bei der Entscheidung für einen bestimmten Anbieter. Spitzenreiter ist aktuell die regional tätige SECURVITA Krankenkasse, die für 29 Maßnahmen wie Mitgliedschaft im Sportverein, Check-up beim Allgemeinmediziner und Kontrolle beim Zahnarzt bis zu 600 Euro ausschüttet. Bundesweit gibt es bei der IKK gesund plus immerhin bis zu 260 Euro für zwölf verschiedene Aktivitäten. Bei der Mehrzahl der Kassen gibt es Geld als Bonus. Einige Versicherer stellen aber auch zweckgebundene Gutscheine aus, zum Beispiel für bessere Leistungen in der Klinik, für eine professionelle Zahnreinigung oder für den Einkauf im Sportgeschäft. Achten Sie darauf, ob das jeweilige Programm für Sie geeignet ist. Manchmal sind Erwachsene im Fokus, manchmal sind es auch Kinder und Jugendliche. Viele Versicherer belohnen schon einzelne Maßnahmen, bei anderen muss für die Belohnung eine Mindestanzahl erreicht sein.

Aufpassen beim Kassenwechsel und bei der Steuererklärung

Tragen Sie sich mit dem Gedanken, die Krankenkasse zu wechseln, warten Sie mit der Kündigung, bis der Bonus ausgezahlt wurde. Das ist meist im ersten Quartal des Folgejahres der Fall. Denn wer kündigt, verliert in der Regel seinen Anspruch auf eine Geldprämie oder einen Gutschein. Einen kleinen Haken hat die Barprämie von der Krankenkasse: Unter Umständen reduziert sich Ihre Steuererstattung. Zwar hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Bonusleistungen den Abzug von Sonderausgaben in der Steuererklärung nicht vermindern dürfen (BFH-Urteil vom 1. Juni 2016, Aktenzeichen X R 17/15). Mindert die Erstattung aber ihren Krankenkassenbeitrag, führt das eben doch zu verringerten Sonderausgaben und damit zu einer höheren Steuerlast.