Was sind Online-Apotheken?
Ursprünglich wird die Apotheke als ein Ort der Arzneimittel und Medizinproduktabgabe bezeichnet. In kleinen Teilen darf auch hergestellt werden.
Das Hauptaugenmerk des Apothekers und des übrigen Apothekenpersonals liegt darin, den Patienten zu beraten, ihn über Nebenwirkungen und mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten aufzuklären. Mittlerweile verkaufen Apotheken auch apothekenübliche Artikel, wie z. B. kosmetische Erzeugnisse, Nahrungsergänzungsmittel usw.
der gesetzliche Auftrag im Vordergrund
Gesetzlicher Auftrag der Apotheke ist es, die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Dies ist im Apothekengesetz und der Apothekenbetriebsordnung geregelt.
Bis 2003 war der Versandhandel von Arzneimittel ausdrücklich untersagt. Daß dieses Verbot erst Ende der 90er Jahre in das Apothekengesestz aufgenommen wurde, hinderte zwei deutsche Apotheker jedoch nicht daran, 2003 einen Verfassungsbeschwerde einzureichen. Der Versandhandel mit Arzneimitteln in Deutschland für Apotheken wurde ab 1. Januar 2004 freigegeben.
In Deutschland ist der Versandhandel mit Arzneimitteln ausschließlich Apotheken erlaubt, die grundsätzlich in rechtlicher Hinsicht alle Voraussetzungen einer Apotheke ohne Versandhandel erfüllen. Daß hier eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde auf Zulassung zum Versandhandel gestellt werden muss, versteht sich von selbst. Die am Versandhandel mit Arzneimitteln teilnehmende Apotheke unterliegt allen in Deutschland geltenden gesetzlichen Einschränkung hinsichtlich Apothekengesetz und Heilmittelwerbegesetz.
Im europäischen Ausland liegende Apotheken unterliegen dagegen nicht den in Deutschland geltenden Sozialgesetzen.
Apothekenketten
Apothekenketten sind in Deutschland weiterhin verboten. Sogenannte Mini-Ketten, die aus bis zu vier Apotheken im Besitz desselben Apothekers liegen, sind zugelassen. Einige Apotheken-Kooperationen treten allerdings in der Öffentlichkeit so auf, als seien sie Apothekenketten. Diese Apotheken sind jedoch rechtlich selbständige Einzelbetriebe; sie nutzen lediglich gegen Zahlung einer Lizenzgebühr das entsprechende Firmenlogo.
Der Vorteil bei Online- bzw. Versandapotheken liegt eindeutig darin, daß die Medikamente und Heilmittel in der Regel preisgünstiger angeboten werden. Trotz anfallender Versandkosten rechnet sich eine „Sammelbestellung“ in jedem Fall. Wer allerdings auf eine fachgerechte und medizinische Beratung angewiesen ist, sollte kommerzielle Apotheke aufsuchen.